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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

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Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

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Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

AGG – Allg. Gleichbehandlungsgesetz


Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Artikel 1 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1897), in Kraft getreten am 18.08.2006
zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2840) m.W.v. 01.07.2008


# Beitragstitel Zugriffe
1 § 1 AGG - Ziel des Gesetzes 665
2 § 2 AGG - Anwendungsbereich 608
3 § 3 AGG - Begriffsbestimmungen 607
4 § 4 Unterschiedliche Behandlung wegen mehrerer Gründe 366
5 § 5 Positive Maßnahmen 314
6 § 6 Persönlicher Anwendungsbereich 331
7 § 7 Benachteiligungsverbot 316
8 § 8 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen beruflicher Anforderungen 323
9 § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung 281
10 § 9 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung 292
11 § 10 Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters 272
12 § 11 Ausschreibung 299
13 § 12 Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers 280
14 § 13 Beschwerderecht 284
15 § 14 Leistungsverweigerungsrecht 324
16 § 15 Entschädigung und Schadensersatz 287
17 § 16 Maßregelungsverbot 300
18 § 17 Soziale Verantwortung der Beteiligten 298
19 § 18 Mitgliedschaft in Vereinigungen 284
20 § 19 Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot 302
21 § 20 Zulässige unterschiedliche Behandlung 269
22 § 21 Ansprüche 287
23 § 22 Beweislast 294
24 § 23 Unterstützung durch Antidiskriminierungsverbände 309
25 § 24 Sonderregelung für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse 267
26 § 25 Antidiskriminierungsstelle des Bundes 292
27 § 26 Rechtsstellung der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes 279
28 § 27 Aufgaben 274
29 § 28 Befugnisse 286
30 § 29 Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und anderen Einrichtungen 267
31 § 30 Beirat 273
32 § 31 Unabdingbarkeit 289
33 § 32 Schlussbestimmungen 260
34 § 33 Übergangsbestimmungen 266
 
externer Datenschutzbeauftragter

Bei dieser Gesetzesdatenbank handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Bock, welches für die private Nutzung gedacht ist. Wir sind bemüht unsere Datenbank immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir jedoch keinerlei Gewähr. In wichtigen Fällen oder für Anregungen sprechen Sie uns bitte persönlich an: Michael Bock (Rechtsanwalt)