nice hit Fray CD Justin Moore music CD Ken Park hit

  • Decrease font size
  • Reset font size to default
  • Increase font size

Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

RSS News-Feed

Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

Bitte geben Sie Ihren Abfahrtsort ein (mindestens PLZ oder Ort) und klicken Sie dann auf "Route berechnen.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Implementierung eines Datenschutzmanagements im Unternehmen PDF Drucken E-Mail
Webseite - Artikel
Samstag, den 15. August 2009 um 12:07 Uhr

Implementierung eines Datenschutzmanagements im Unternehmen

 

1. Formale einmalige Aktionspunkte

1.1. Bestellung eines betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten

•  Für jede juristisch selbständige Unternehmenseinheit.
•  Bei mehreren Gesellschaften evtl. als "Konzerndatenschutzbeauftragter".

1.2. Einbindung in die betriebliche Organisation

•  Unterstellung der Geschäftsführung bzw. direkte Berichtsmöglichkeit gegenüber der GF.
•  Einbindung in die bestehenden Entscheidungsgremien im Unternehmen (Lenkungskreise, Management-Circle, Projektsteuerung) und sonstigen
Freigabeprozesse (Formulare, Sales- und Marketingaktivitäten).
•  U.U. Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder der Personalvertretung.

1.3. Erstellung des öffentlichen Verfahrensverzeichnisses

•  Das öffentliche Verfahrensverzeichnis ist "Jedermann" auf Antrag zur Verfügung zu stellen.

1.4. Realisierung der arbeitsvertraglichen Mitarbeiterverpflichtung

•  Verpflichtung nach § 5 BDSG (Datengeheimnis) sowie evtl. auf andere Geheimnisse (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Fernmeldegeheimnis, Einhaltung EDV-Richtlinien).
•  Belehrung im formellen Sinne.

2. Regelmäßige Aktionspunkte und "nice to have"

2.1. Schulungs- oder Sensibilisierungskonzept

•  Angebot regelmäßiger Mitarbeiterschulungen durch DSB oder Vorgesetzen.
•  Sensibilisierung durch E-Mails / Artikel im Intranet / Kommerzielle Flyer.
•  Regelmäßige Nachverpflichtung auf das Datengeheimnis.
•  Kommerzielle Schulungssoftware (Web-Based-Training) .
•  Sonstige Awarenessmaßnahmen.

2.2. Erstellung der internen Verarbeitungsübersicht

•  Manuell z.B. durch Vorlagen von BITKOM oder GDD.
•  Mittels spezieller Software z.B. DPROREG.

2.3. Gewährleisten von Datenschutzkonformität

•  Prüfung automatisierter Verarbeitungen (neue Verarbeitungen im Rahmen der Freigabeprozesse, alte Verarbeitungen im Rahmen von Audits bzw. anlassbezogen).
•  Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Vorabkontrollen.
•  Gewährleistung des Datenschutzes bei Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG).
•  Sicherstellen der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 BDSG u.a.


Dieses Dokument darf unter Nennung des Copyrights © Rechtsanwalt Michael Bock,
für private und unternehmerische Zwecke genutzt werden. Werkmeisterstr. 41
47877 Willich
Stand 24.01.2006 Telefon +49 2154 481575

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. Oktober 2009 um 08:11 Uhr