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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

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Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

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Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

DSG NRW – Landesdatenschutzgesetz Nordrhein Westfalen
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DSG NRW - Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten  - Nordrhein-Westfalen -

Fassung vom 9. Juni 2000 (GV. NRW 2000 S. 542;:: 29.4.2003 S. 252)


# Beitragstitel Zugriffe
1 § 1 Aufgabe 233
2 § 2 Anwendungsbereich 273
3 § 3 Begriffsbestimmungen 240
4 § 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung 223
5 § 4a Verbunddateien 223
6 § 5 Rechte der betroffenen Person 231
7 § 6 Datengeheimnis 255
8 § 7 Sicherstellung des Datenschutzes 236
9 § 8 Verfahrensverzeichnis 241
10 § 9 Automatisiertes Abrufverfahren und regelmäßige Datenübermittlung 243
11 § 10 Technische und organisatorische Maßnahmen 256
12 § 10a Datenschutzaudit 226
13 § 11 Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag 227
14 § 12 Erhebung 218
15 § 13 Zweckbindung bei Speicherung, Veränderung und Nutzung 208
16 § 14 Übermittlung innerhalb des öffentlichen Bereichs 214
17 § 15 Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften 234
18 § 16 Übermittlung an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs 231
19 § 17 Übermittlung an ausländische Stellen 226
20 § 18 Auskunft, Einsichtnahme 236
21 § 19 Berichtigung, Sperrung und Löschung 200
22 § 20 Schadensersatz 203
23 § 21 Berufung und Rechtsstellung 217
24 § 22 Aufgaben und Befugnisse 208
25 § 23 (aufgehoben) 217
26 § 24 Beanstandungen durch den Landesbeauftragten 213
27 § 25 Anrufungsrecht der betroffenen Person 203
28 § 26 (aufgehoben) 199
29 § 27 Datenschutzbericht 198
30 § 28 Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke 199
31 § 29 Datenverarbeitung bei Dienst- und Arbeitsverhältnissen 207
32 § 29a Mobile personenbezogene Datenverarbeitungssysteme 198
33 § 29b Optisch-elektronische Überwachung 209
34 § 30 Fernmessen und Fernwirken 193
35 § 31 Nutzung von Verwaltungsdaten für die Erstellung von Statistiken 248
36 § 32 Nutzung von Einzelangaben aus der amtlichen Statistik durch Gemeinden und Gemeindeverbände 220
37 § 32a Behördliche Datenschutzbeauftragte § 32a Behördliche Datenschutzbeauftragte 227
38 § 33 Straftaten 234
39 § 34 Ordnungswidrigkeiten 206
40 § 35 Übergangsvorschriften 197
41 § 36 Berichtspflicht 199
 
externer Datenschutzbeauftragter

Bei dieser Gesetzesdatenbank handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Bock, welches für die private Nutzung gedacht ist. Wir sind bemüht unsere Datenbank immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir jedoch keinerlei Gewähr. In wichtigen Fällen oder für Anregungen sprechen Sie uns bitte persönlich an: Michael Bock (Rechtsanwalt)