Datenschutzkoordinatoren

 

Wir bilden Datenschutzkoordinatoren /-innen aus und bieten spezifische Beratungspakete für ausgebildete Koordinatoren an!

 

Was sind Datenschutzkoordinatoren und wozu sind Sie da?

Die Rolle eines Datenschutzkoordinatoren oder einer Datenschutzkoordinatorin ist in der DSGVO oder dem BDSG nicht ausdrücklich vorgesehen. Da aber nicht jedes Unternehmen einen oder eine(n) Datenschutzbeauftragten/ -in benennen müssen und die Geschäftsleitung als Vertreter des Verantwortlichen regelmäßig nicht die erforderliche Zeit und das erforderliche Fachwissen für diese Aufgabe haben werden, ist eine andere Rolle im Unternehmen hierfür zu definieren. Die Rolle des Datenschutzkoordinatoren bietet sich hierfür an.

Dies ist die eine Konstellation. Ein Datenschutzkoordinator kann aber auch dann erforderlich oder sinnvoll sein, wenn es einen betrieblichen Datenschutzbeauftragen im Unternehmen gibt. Dies kann erforderlich sein, wenn es sich um einen externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten handelt, der nicht immer vor Ort sein kann oder wenn die Struktur des Unternehmens so ist, dass einer oder mehrere dezentrale Ansprechpartner oder operative Kräfte zusätzlich benötigt werden.

Grundsätzlich kann man die folgenden Rollen in einer Datenschutzorganisation definieren:

  • Geschäftsleitung
  • Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzberater
  • Datenschutzmanager
  • Datenschutzexperten
  • Datenschutzkoordinatoren
  • Mitarbeiter

 

Die Rolle des Datenschutzkoordinatoren sollte in der Datenschutzrichtlinie oder dem Datenschutzkonzept mit ihren Aufgaben aufgenommen und beschrieben werden. Wichtig ist es klar zu definieren, welche Aufgaben von diesem wahrgenommen werden und welche Prozesse er in welchem Umfang zu dokumentieren bzw. zu kontrollieren hat. Sofern ein Datenschutzbeauftragter im Untenehmen existiert, sollte auch geregelt werden, in welchen Fällen der Datenschutzkoordinator  diesen zu informieren hat. Sofern der Datenschutzkoordonator ausreichend geschult ist, kann er bestimmte Standardprozesse z.B. die Erfassung von Geschäftsprozessen selbstständig vornehmen.

Sofern ein Datenschutzbeauftragter im Unternehmen existiert, können Datenschutzkoordinatoren den Datenschutzbeauftragten z.B. bei folgenden Aufgaben unterstützen:

  • relevante Informationen einholen
  • bei (einfachen) datenschutzrelevanten Fragestellungen als Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung stehen
  • Datenschutzdokumente verwalten, aktualisieren, pflegen oder vorbereiten
  • ein gewisses Datenschutzniveau aufrechterhalten, beispielsweise durch Mitarbeitersensibilisierungen, Einweisung neuer Mitarbeiter
  • Standardprozesse umsetzen (z. B. Werbewiderspruch, AV-Verträge einfordern, Verpflichtung auf der Beschäftigten zur Vertraulichkeit / Datengeheimnis)
  • regelmäßige Reportings zum Datenschutz

 

Ausbildung und Fortbildung ist wichtig

 

Die Fortbildung von Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzmultiplikatoren ist genauso wichtig, wie die Fortbildung der Datenschutzbeauftragten. Da wir als externe Berater häufig mit Datenschutzkoordinatoren zusammen arbeiten, haben wir uns speziell auf die Betreuung und Qualifizierung von Datenschutzkoordinatoren spezialisiert.

 

Was bietet die Ausbildung

 

Inhaltlich unterscheidet sich die Ausbildung nicht wesentlich von der Ausbildung für Datenschutzbeauftragte. Sie kann also ebenfalls als Vorbereitung für eine eigene, interne Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter genutzt werden. In einem zweitägigen Seminar erhalten Sie alle Informationen, die Sie oder Ihre Mitarbeiter für die Aufgabe als Datenschutzkoordinator benötigt. Wir können es nur immer wieder betonen, dass es extrem wichtig ist, dass der Datenschutzkoordinator oder -multiplikator als direkter Ansprechpartner im Unternehmen ausreichend qualifiziert ist, damit er die datenschutzrechtlichen Anforderungen auch vollständig umsetzen kann. Es erwarten Sie zwei informative und unterhaltsame Tage.

 

Das sollten Sie also beachten

 

Gerade für Unternehmen, die heute oder zukünftig keiner Benennungspflicht für einen Datenschutzbeauftragten mehr unterliegen ist der Datenschutzkoordinator - in Verbindung mit einem externen Unterstützungsmandat, wie z.B.  aus unserem Hause - neben einer freiwilligen Benennung die beste Option, weiterhin immer richtig in Bezug auf die Einhaltung der mittlerweile hohen Datenschutzanforderungen aufgestellt zu sein.

 

Unsere Fortbildung für Datenschutzkoordinatoren

 

Unter Veranstaltungen finden Sie unsere aktuell geplanten Schulungen. Individuelle Inhouse-Schulungen machen wir nach Absprache ebenfalls gerne und bieten sich an, wenn Sie mehrer Datenschutz-Koordinatoren / -innen auszubilden haben. Die Schulungen bieten wir natürlich auch als Online-Training an. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Veranstaltungen.

 

Unsere Beratungspakete für Datenschutzkoordinatoren und Datenschutzmultiplikatoren

Datenschutzkoordinatoren die bereits geschult sind, benötigen sofern es keinen beratenden Datenschutzbeauftragten oder Rechtsabteilung gibt, häufig auch weiterhin regelmäßig Unterstützung und Beratung zu datenschutzrechtlichen und praktischen Umsetzungfragen oder hinsichtlich der Prüfung komplexer AV-Verträge. Auch hierfür bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Lösungen an.

 

 

 

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