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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

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Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

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Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

GDSG NRW - Gesundheitsdatenschutzgesetz
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Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Gesundheitswesen

(Gesundheitsdatenschutzgesetz - GDSG NRW)
Vom 22. Februar 1994 (GV. NRW. 1994 S. 84)
§ 2 geändert durch Gesetz v. 17.12.1999 (GV. NRW. S. 662)

# Beitragstitel Zugriffe
1 § 1 Ziel 242
2 § 2 Geltungsbereich 269
3 § 3 Subsidiaritätsklausel 263
4 § 4 Einwilligung 244
5 § 5 Übermittlung, Zweckbindung 232
6 § 6 Datenverarbeitung für wissenschaftliche Zwecke 242
7 § 7 Datenverarbeitung im Auftrag 244
8 § 8 Löschung von Daten 222
9 § 9 Rechte des Patienten 251
10 § 10 Erhebung und Speicherung 222
11 § 11 Übermittlung und Nutzung von Daten 226
12 § 12 Beauftragter für den Datenschutz 252
13 § 13 Erhebung und Speicherung 199
14 § 14 Übermittlung von Daten 218
15 § 15 Einrichtung von Krebsregistern 202
16 § 16 Einwilligung des Patienten 217
17 § 17 Datenübermittlung ohne Einwilligung des Patienten 228
18 § 18 Speicherung der Patientendaten 235
19 § 19 Weiterübermittlung der Patientendaten 245
20 § 20 Befragung 233
21 § 21 Auskunft an den Patienten 182
22 § 22 Kosten, Durchführungsbestimmungen 202
23 § 23 Allgemeine Vorschriften 228
24 § 24 Amtsärztliche Untersuchungen für den öffentlichen Dienst 273
25 § 25 Untersuchungen von Kindern im Kindergarten und von Schülern durch das Gesundheitsamt 306
26 § 26 entfallen 225
27 § 27 Inkrafttreten 216
 
externer Datenschutzbeauftragter

Bei dieser Gesetzesdatenbank handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Bock, welches für die private Nutzung gedacht ist. Wir sind bemüht unsere Datenbank immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir jedoch keinerlei Gewähr. In wichtigen Fällen oder für Anregungen sprechen Sie uns bitte persönlich an: Michael Bock (Rechtsanwalt)