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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

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Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

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Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

JuSchG - Jugendschutzgesetz

Jugendschutzgesetz

Ausfertigungsdatum: 23.07.2002
Jugendschutzgesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149)


# Beitragstitel Zugriffe
1 Inhaltsübersicht JuSchG 149
2 § 1 Begriffsbestimmungen 156
3 § 2 Prüfungs- und Nachweispflicht 178
4 § 3 Bekanntmachung der Vorschriften 151
5 § 4 Gaststätten 167
6 § 5 Tanzveranstaltungen 160
7 § 6 Spielhallen, Glücksspiele 168
8 § 7 Jugendgefährdende Veranstaltungen und Betriebe 160
9 § 8 Jugendgefährdende Orte 157
10 § 9 Alkoholische Getränke 169
11 § 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren 156
12 § 11 Filmveranstaltungen 144
13 § 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen 161
14 § 13 Bildschirmspielgeräte 150
15 § 14 Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen 132
16 § 15 Jugendgefährdende Trägermedien 144
17 § 16 Sonderregelung für Telemedien 146
18 § 17 Name und Zuständigkeit 149
19 § 18 Liste jugendgefährdender Medien 171
20 § 19 Personelle Besetzung 149
21 § 20 Vorschlagsberechtigte Verbände 127
22 § 21 Verfahren 140
23 § 22 Aufnahme von periodischen Trägermedien und Telemedien 137
24 § 23 Vereinfachtes Verfahren 153
25 § 24 Führung der Liste jugendgefährdender Medien 144
26 § 25 Rechtsweg 134
27 § 26 Verordnungsermächtigung 146
28 § 27 Strafvorschriften 154
29 § 28 Bußgeldvorschriften 141
30 § 29 Übergangsvorschriften 142
31 § 29a Weitere Übergangsregelung 138
32 § 30 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 143
 
externer Datenschutzbeauftragter

Bei dieser Gesetzesdatenbank handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Bock, welches für die private Nutzung gedacht ist. Wir sind bemüht unsere Datenbank immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir jedoch keinerlei Gewähr. In wichtigen Fällen oder für Anregungen sprechen Sie uns bitte persönlich an: Michael Bock (Rechtsanwalt)