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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

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Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

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Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Landesdatenschutzgesetz Niedersachsen
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Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG)

in der Fassung vom 29. Januar 2002 (Nds.GVBl. Nr. 4 vom 05.02.2002, S. 22)

Bisherige Änderungen:

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zuletzt geändert am 16. Dezember 2004 durch Artikel 11 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze (Nds.GVBl. Nr. 43 vom 28.12.2004, S. 634),

Aufgrund des Artikels 4 des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und zur Regelung der Berichtspflicht für Maßnahmen der Wohnraumüberwachung vom 21. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 373) in Verbindung mit Artikel 47 des Niedersächsischen Euro-Anpassungsgesetzes vom 20. November 2001 (Nds. GVBl. S. 701) wird nachstehend der Wortlaut des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes vom 17. Juni 1993 (Nds. GVBl. S. 141) in der nunmehr geltenden Fassung unter Berücksichtigung

 

·

des Artikels IV des Gesetzes vom 29. Mai 1995 (Nds. GVBl. S. 126),

·

des Artikels 1 des Gesetzes vom 28. November 1997 (Nds. GVBl. S. 489),

·

des Artikels 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 1997 (Nds. GVBl. S. 528),

·

des Artikels 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2001 (Nds. GVBl. S. 373) und

·

des Artikels 19 des Gesetzes vom 20. November 2001 (Nds. GVBl. S. 701)

bekannt gemacht.

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1 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG) 406
 
externer Datenschutzbeauftragter

Bei dieser Gesetzesdatenbank handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Bock, welches für die private Nutzung gedacht ist. Wir sind bemüht unsere Datenbank immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir jedoch keinerlei Gewähr. In wichtigen Fällen oder für Anregungen sprechen Sie uns bitte persönlich an: Michael Bock (Rechtsanwalt)