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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

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Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

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Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Landesdatenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
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Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 2000 (GV.NW. Nr. 38 vom 20.07.2000, S. 542)

Bisherige Änderungen:

·

zuletzt geändert am 5. April 2005 durch Artikel 10 des Vierten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalen (Viertes Befristungsgesetz - Zeitraum 1996 bis Ende 2000) (GV.NW. Nr. 18 vom 29.04.2005, S. 332),

·

geändert am 29. April 2003 durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Landespressegesetzes NW und des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (GV.NW. Nr. 21 vom 14.05.2003, S. 252),

Auf Grund des Artikels 2 des Gesetzes zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NW) vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 452) wird nachstehend der Wortlaut des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen - DSG NRW -) in der seit dem 31. Mai 2000 geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Neufassung berücksichtigt

 

1.

Artikel 1 des am 23. April 1988 in Kraft getretenen Gesetzes zur Fortentwicklung des Datenschutzes (GFD) vom 15. März 1988 (GV. NRW. S. 160),

2.

Artikel 1 des am 17. Dezember 1994 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und anderer Gesetze vom 22. November 1994 (GV. NRW. S. 1064),

3.

Artikel 1 des am 31. Mai 2000 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 9. Mai 2000.

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1 Inhaltsübersicht DSG NRW 328
 
externer Datenschutzbeauftragter

Bei dieser Gesetzesdatenbank handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Bock, welches für die private Nutzung gedacht ist. Wir sind bemüht unsere Datenbank immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir jedoch keinerlei Gewähr. In wichtigen Fällen oder für Anregungen sprechen Sie uns bitte persönlich an: Michael Bock (Rechtsanwalt)