
Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte
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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.
Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten. |
Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575
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Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte
| Bundeskabinett beschließt verbesserte Regeln zum Datenschutz |
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Erster Schwerpunkt des Entwurfs ist die Schaffung eines freiwilligen, gesetzlich geregelten und unbürokratischen Datenschutzauditverfahrens, das marktorientierte Anreize zur Verbesserung des Datenschutzes in Unternehmen setzt. Darüber hinaus verfolgt der Entwurf das weitere Ziel, die Einflussmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung zu stärken. Die Bundesregierung reagiert damit zum einen auf die in jüngerer Vergangenheit bekannt gewordenen Fälle des unberechtigten Handels mit personenbezogenen Daten, die ein Schlaglicht auf die bisherige Rechtslage in diesem Bereich geworfen haben. Zudem hat sich das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu Werbung, Markt- und Meinungsforschung in den letzten Jahren gewandelt. Die gezielte Werbeansprache wird von den Betroffenen inzwischen zunehmend als Belastung empfunden und läuft dem Wunsch nach mehr Selbstbestimmung zuwider. Außerdem werden mit dem Entwurf die Bußgeldtatbestände für Verstöße gegen das Datenschutzrecht erweitert, Möglichkeiten zur Abschöpfung unrechtmäßiger Gewinne aus illegaler Datenverwendung geschaffen, eine Informationspflicht bei Datenschutzpannen eingeführt und die Stellung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten gestärkt. So soll das Einwilligungserfordernis nicht gelten für Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten - auch unter Zuhilfenahme externer Selektionskriterien -, Spendenwerbung gemeinnütziger Organisationen, Geschäftswerbung sowie die sog. "Beipackwerbung". Darüber hinaus räumt der Entwurf den betroffenen Wirtschaftszweigen eine Übergangsfrist von drei Jahren ein. Weitere Informationen auf: www.bmi.bund.de |
| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 11. August 2009 um 18:17 Uhr |