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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

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Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

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Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Informationen zum externen Datenschutzbeauftragten PDF Drucken E-Mail

Fragen bezüglich der Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten.

Wenn man erst einmal erkannt hat, dass eine gesetzliche Verpflichtung besteht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, stellen sich verschiedene Detailfragen. Eine davon ist, ob diese Aufgabe intern besetzt werden sollte oder ob ein externer Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden kann. Gerade bei kleineren Unternehmen kann die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten eine kostengünstige Variante gegenüber einer internen Besetzung sein. Eine generelle Empfehlung, was vorteilhafter ist, kann man aber nicht geben, da es immer auf den Einzelfall ankommt. Sollten Sie beispielsweise bereits qualifiziertes Personal besitzen, welches auch über ausreichend freie Zeitressourcen verfügt, kann durchaus eine interne Besetzung vorzugswürdig sein. Häufig ist es allerdings so, dass derartige Kenntnisse nicht vorhanden sind oder man die in Betracht kommenden Personen aus zeitlichen oder sonstigen Gründen nicht mit dieser Aufgabe betrauen möchte. Die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten lässt sich auch unter Umständen nur schwer wieder rückgängig machen. In diesem Fall kann ein externer Datenschutzbeauftragter eine durchaus kostengünstigere Alternative darstellen. Hier ist entscheidend, dass dieser von der Qualifikation als auch vom Persönlichen zu Ihrem Unternehmen und Ihren Anforderungen passt.

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?

Öffentliche und nicht öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet.Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind.Ausnahme: Dies gilt nicht für nicht-öffentliche Stellen bei denen in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beschäftigen sind.

In jedem Fall ist ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen, wenn

bullet Personenbezogene Daten verarbeitet werden, die einer Vorabkontrolle unterliegen
(z.B. Gesundheits- und Sozialdaten)
bullet Personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung
(§ 29 BDSG) oder der anonymisierten Übermittlung automatisiert verarbeiten.

 

Das können beispielsweise folgende Unternehmen oder Vereinigungen sein:

bullet Apotheken
bullet Arztpraxen
bullet Rechtsanwaltskanzleien
bullet Rechenzentren
bullet Vereine
bullet Verbände
bullet Banken
bullet Versicherungsunternehmen
bullet Adressbroker
bullet Markt und Meinungsforschungsinstitute
bullet Call-Center
bullet Telekommunikationsunternehmen
bullet MVNO, MVNE, Retailer, Reseller
bullet Managed Services Anbieter
bullet Service-Provider
 

Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten:

bullet Gesetzeskonformität kann kurzfristig hergestellt werden.
bullet Meldepflichten können entfallen
bullet Bei in Betracht kommenden internen Besetzungen bestehen möglicherweise Interessenkonflikte mit den anderen für das Unternehmen wahrgenommenen Aufgaben. Mitbewerber können dies gegenüber der für einen Angriff nutzen.
bullet Schulungskosten zur Erlangung der erforderlichen Fachkunde des internen Datenschutzbeauftragten entfallen.
bullet Externe Datenschutzbeauftragte sind häufig eine kostengünstigere Variante.
bullet Ein externer Datenschutzbeauftragter ist in seiner Entscheidungsfreiheit ungebundener. Der Verdacht von Interessenkonflikten besteht daher bei ihm nicht.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutzbeauftragter erhalten Sie in der vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz herausgegeben BfD-Info 4 "Die Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieb".

 

Checkliste Fachkunde

Berufsgrundsätze des Datenschutzbeauftragten



Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen, sprechen Sie uns an.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. Oktober 2009 um 09:02 Uhr