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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

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Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

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Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

SÜG - Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes

Ausfertigungsdatum: 20.04.1994

"Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 26. Februar 2008 (BGBl. I S. 215)"

Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 26.2.2008 I 215


# Beitragstitel Zugriffe
1 Inhaltsübersicht SÜG 160
2 § 1 SÜG Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes 216
3 § 2 SÜG Betroffener Personenkreis 188
4 § 3 SÜG Zuständigkeit 174
5 § 4 SÜG Verschlußsachen 165
6 § 5 SÜG Sicherheitsrisiken, sicherheitserhebliche Erkenntnisse 174
7 § 6 SÜG Rechte des Betroffenen 176
8 § 7 SÜG Arten der Sicherheitsüberprüfung 233
9 § 8 SÜG Einfache Sicherheitsüberprüfung 246
10 § 9 SÜG Erweiterte Sicherheitsüberprüfung 348
11 § 10 SÜG Erweitere Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen 281
12 § 11 SÜG Datenerhebung 194
13 § 12 SÜG Maßnahmen bei den einzelnen Überprüfungsarten 190
14 § 13 SÜG Sicherheitserklärung 214
15 § 14 SÜG Abschluß der Sicherheitsüberprüfung 179
16 § 15 SÜG Vorläufige Zuweisung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit 159
17 § 16 SÜG Sicherheitserhebliche Erkenntnisse nach Abschluß der Sicherheitsüberprüfung 170
18 § 17 SÜG Ergänzung der Sicherheitserklärung und Wiederholungsüberprüfung 183
19 § 18 SÜG Sicherheitsakte und Sicherheitsüberprüfungsakte 180
20 § 19 SÜG Aufbewahrung und Vernichtung der Unterlagen 184
21 § 20 SÜG Speichern, Verändern und Nutzen personenbezogener Daten in Dateien 150
22 § 21 SÜG Übermittlung und Zweckbindung 168
23 § 22 SÜG Berichtigen, Löschen und Sperren personenbezogener Daten 155
24 § 23 SÜG Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten 164
25 § 24 SÜG Anwendungsbereich 198
26 § 25 SÜG Zuständigkeit 181
27 § SÜG 26 Sicherheitserklärung 234
28 § 27 SÜG Abschluß der Sicherheitsüberprüfung, Weitergabe sicherheitserheblicher Erkenntnisse 165
29 § 28 SÜG Aktualisierung der Sicherheitserklärung 181
30 § 29 SÜG Übermittlung von Informationen über persönliche und arbeitsrechtliche Verhältnisse 162
31 § 30 SÜG Sicherheitsakte der nicht-öffentlichen Stelle 167
32 § 31 SÜG Datenverarbeitung, -nutzung und -berichtigung in automatisierten Dateien 165
33 § 32 SÜG Reisebeschränkungen 176
34 § 33 SÜG Sicherheitsüberprüfung auf Antrag ausländischer Dienststellen 196
35 § 34 SÜG Ermächtigung zur Rechtsverordnung 173
36 § 35 SÜG Allgemeine Verwaltungsvorschriften 168
37 § 36 SÜG Anwendung des Bundesdatenschutzgesetzes, Bundesverfassungsschutzgesetzes, MAD-Gesetzes und BND-Gesetzes 159
38 § 37 SÜG Strafvorschriften 161
39 § 38 SÜG - FREI 162
40 § 39 SÜG Inkrafttreten 152
 
externer Datenschutzbeauftragter

Bei dieser Gesetzesdatenbank handelt es sich um ein kostenloses Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Bock, welches für die private Nutzung gedacht ist. Wir sind bemüht unsere Datenbank immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Für die Richtigkeit und Aktualität übernehmen wir jedoch keinerlei Gewähr. In wichtigen Fällen oder für Anregungen sprechen Sie uns bitte persönlich an: Michael Bock (Rechtsanwalt)