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Die Kanzlei Bock beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Internetrecht, IT-Recht, Datenschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht. Für unsere Mandanten übernehmen wir aber auch gerne andere Aufgaben.

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Newsflash

Die Redaktion von NDR Info bekam die brisanten Informationen zugespielt. Die Datensätze enthielten Kundennummer, Adresse, Telefonnummer, Berufsbezeichnung, Geburtstag und die Vertragsabschlüsse der einzelnen Betroffenen. Daraus sei unter anderem ersichtlich, welche Kunden eine Lebensversicherung abgeschlossen und wie viel Geld sie angelegt hätten.

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock, 47877 Willich Telefon und Beratungstermin: +49(0)2154 481575

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Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter - anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte

Tätigkeitsgebiete
Datenschutzrecht

Viele Gesetzesvorhaben haben unmittelbaren oder mittelbaren Einfluss auf den Bereich Datenschutz und somit Ihr Unternehmen. Regelmäßige Informationen über Entwicklungen in diesem Bereich sind hier unabdingbar. Datenschutz ohne Datensicherheit ist kaum denkbar. Das Bundesdatenschutzgesetz sieht insofern bereits in § 9 BDSG vor, dass "Technische und organisatorische Maßnahmen" zur Gewährleistung des Datenschutzes zu treffen sind. Daneben gibt es aber noch eine Vielzahl von Vorschriften und Normen (z.B. § 109 TKG), die sich mit der technischen Sicherheit beschäftigen.

Beratung in Datenschutzfragen bezieht sich häufig auf eines der folgenden Themengebiete:

  • Telefondatenerfassung
  • SPAM-Filter und Viren-Filter
  • Auslandsdatenverarbeitung
  • Auftragsdatenverarbeitung
  • Business Impact Assessments
  • Implementierung eines Datenschutzmanagements
  • Code of Conduct
  • Corporate Compliance / Compliance Check
  • eHealth
  • Konzerndatenverarbeitung
  • Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
  • Bewerberverwaltung
  • Verarbeitung von Adressdaten für Werbezwecke
  • Protokollauswertung
  • Reporting
  • Data Warehouse / Data Minig
  • Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses oder einer Verarbeitungsübersicht
  • Richtlinien / Konzepte / Privacy Policies
  • Sicherheitsrichtlinien / Security-Policies
  • TKG-Sicherheitskonzept
  • Prüfung von Meldepflichten bei der Aufsichtsbehörde
  • Gestaltung von Web-Auftritten
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Sozialdatenschutz und Sozialgeheimnis
  • Schweigepflichten und Zeugnisverweigerungsrechte
  • Gesundheitsdatenschutz
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 10. Dezember 2009 um 13:11 Uhr
 
Arbeitsrecht PDF Drucken E-Mail
Arbeitszeugnisse:

Das die Zeugniserteilung keine exakte Wissenschaft ist, da es um Interpretation von Texten geht, dürfte klar sein. Als Laie ist man bei Schreiben und Beurteilen von Zeugnissen jedenfalls regelmäßig überfordert. Gerne helfe ich Ihnen beim Verfassen oder Prüfen Ihres Zwischen- oder Endzeugnisses. Hierbei greife ich nicht nur auf meine juristische Erfahrung zurück, sondern konsultieren auch erfahrene Personalprofis.

Abmahnungen:

Eine Abmahnung kann die Vorstufe einer Kündigung sein und sollte insofern immer ernst genommen werden. Neben der Klage auf Entfernung der Abmahnung kommen aber auch andere Möglichkeiten in Betracht.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 15. August 2009 um 11:31 Uhr
 
Telekommunikationsrecht PDF Drucken E-Mail

Einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte ist das Telekommunikationsrecht.

  • Regulierungsrecht
  • Telekommunikationsdatenschutz
  • Prüfen oder Erstellung von TK-Sicherheitskonzepten nach § 109 TKG / Stellung des TK-Sicherheitsbeauftragten
  • Sicherheitsüberprüfungen nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG)
  • Beratung zum Thema Lawful Interception / Legal Interception nach §§ 100 a, 100 b StPO,  §§ 3, 5 und 8 G 10-Gesetz sowie dem ZFdG oder landesrechtlichen Vorschriften
  • Anforderungen zur Erhebung von Kundendaten nach § 111 TKG
  • Anforderungen an das automatisiertes Auskunftssystem nach § 112 TKG sowie die manuelle  Auskunftserteilung nach § 113 TKG
  • Anforderungen am Anfragen nach § 100g, 100h StPO
  • Röchelrufe, Suizidfälle und Notrufverfahren nach § 108 TKG

Da ich jahrelang für Netzbetreiber gearbeitet habe, u.a. für E-Plus kenne ich den Telekommunikationsmarkt sehr gut und kann Sie dementsprechend optimal bei der Einführung neuer Produkte oder Dienste oder bei Ihrem Startup unterstützen. Gerne übernehme ich auch Mandate im Bereich des Rundfunk- und Fernsehrechts.

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 18. Juli 2009 um 11:33 Uhr
 
Jugendschutzrecht PDF Drucken E-Mail

Bei Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien von erotischen Inhalten und in bestimmten Fällen auch bei Spielen oder Filmen, müssen grundsätzlich die Anforderungen des Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV ) bzw. des Jugendschutzgesetzes beachtet werden. Insbesondere die Regelungen bezüglich der entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte, § 5 JMStV und der Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten, § 7 JMStV werden häufig übersehen.

 

Fragen zum Jugendschutz ergeben sich häufig zu folgenden Themen:

 

bulletBegutachtung oder Erstellung von Konzepten von Altersverifikationssystemen (AVS)
bulletBegutachtung oder Erstellung von Konzepten von Jugendschutzprogrammen nach

§ 5 JMStV
bulletAbstimmung mit Aufsichtsbehörden oder Vereinen der freiwilligen Selbstkontrolle

Weitere Interessante Artikel und Internetadressen zum Thema Jugendschutz

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 23. Oktober 2009 um 13:48 Uhr
 
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Anwaltliche Beratung

Rechtsanwaltskanzlei Michael Bock - Externer Datenschutzbeauftragter Neben den datenschutzrechtlichen Anliegen unserer Kunden umfasst die Beratung insbesondere die Bereiche Arbeitsrecht,  IT-Recht, Internetrecht, Telekommunikations- und Medienrecht sowie Wettbewerbsrecht.
Unserer langjährigen Erfahrungen in diesen Rechtsgebieten und die zahlreichen Kontakte zu anderen Experten garantieren eine fundierte anwaltliche Beratung.

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzrecht Befreien Sie Ihr Unternehmen von der rechtlichen Verpflichtung, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen, ihn auszubilden, weiterzubilden und für Datenschutzaufgaben freizustellen. Wir beraten Sie kostentransparent und flexibel in allen Fragen des Datenschutzes. Sie nutzen jederzeit aktuelles, branchenübergreifendes Praxiswissen, ohne interne Kapazitäten zu binden.

Schulungen

Externer Datenschutzbeauftragter Wir bieten auch Schulungen bzw. Inhousetrainings für Management und Mitarbeiter zu diversen Themen Ihrer Wahl an. Sollten Sie Interesse an einer Schulung haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf und teilen uns einfach Ihre Vorstellungen mit.