Mit Spannung warten wir darauf, wie es mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung weiter gehen soll. Insbesondere natürlich, ob es bei der Personengrenzen für die Bestellung von betrieblichen Datenschutzbeauftragten von 250 Mitarbeitern bleiben wird. Wenn man dem Artikel auf Heise online Glauben schenken soll, dann wird wohl mittlerweile darüber diskutiert die Regelungen in eine Verordnung und eine Richtlinie aufzuspalten. War eigentlich zu erwarten.