EU-Datenschutzreform: EU-Ministerrat verständigt sich auf Geltung der Datenschutz-Grundverordnung für den Staatssektor

06.04.2015. 20:35

Der Rat für Justiz und Inneres konnte Anfang Dezember letzten Jahres eine Einigung über die Aufnahme des öffentlichen Sektors in den Anwendungsbereich des Verordnungsentwurfs erzielen. Damit ist eine weitere Hürde auf dem Weg zur anstehenden Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung genommen worden.

Die „Berliner Datenschutzrunde“ berichtete in ihrem Dezember-Newsletter dazu:

Am 4. Dezember verhandelten die EU Justiz- und Innenminister zur Datenschutz-Grundverordnung in Brüssel. Dabei konnte eine Einigung zum Datenschutz im öffentlichen Bereich erzielt werden. Dieser Themenkomplex galt lange Zeit als besonders kontrovers diskutiert, da die Datenschutztraditionen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zum Teil sehr stark voneinander abweichen. Eine Öffnungsklausel in der Verordnung soll es den EU-Mitgliedstaaten nun erlauben, in Zukunft von den Regeln der Verordnung für den öffentlichen Bereich in einem bestimmten Rahmen abzuweichen und nationale Regeln zu etablieren. Darüber hinaus soll die Datenverarbeitung für historische, statistische oder wissenschaftliche Zwecke generell erlaubt werden.

Bundesinnenminister de Maizière zeigte sich zuversichtlich, dass man sich einer Gesamteinigung über die Datenschutz-Grundverordnung deutlich annähere und mit dieser im Jahr 2015 zu rechnen sei. Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments Jan Philipp Albrecht (Grüne/EFA) warnte, wenn der Rat der EU bis März 2015 keine gesamtheitliche Einigung erzielt habe, werde es unwahrscheinlich, die Verordnung noch im Jahr 2015 gemeinsam mit dem Europäischen Parlament zu verabschieden.

Gegen eine rasche Einigung im Rat der EU spricht, dass sich die Mitgliedstaaten noch in weiteren kontrovers diskutierten Bereichen auf eine Lösung verständigen müssen. So konnte für eine einheitliche Datenschutzaufsicht in Europa am 4. Dezember noch keine Einigung erzielt werden. Derzeit diskutierten Entwürfen zufolge sollen Datenschutzverstöße von der lokal zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde geprüft und danach gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden der anderen EU-Staaten abgestimmt werden.

Wie sich die aktuelle Reformsituation gestaltet und mit welchen Auswirkungen infolge des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung ggf. zu rechnen ist, erklärt Jan Philipp Albrecht in einer prägnanten Übersicht (PDF-Datei).

Das könnte Sie auch interessieren

02 Juli 2014

EuGH: Internetsuchmaschinenbetreiber…

Der EuGH hat in seinem Urteil in der Rechtssache C 131-12 Google Spain SL, Google Inc. / Agencia Española…

Mehr Erfahren
30 Juni 2014

AG Düsseldorf: Werbende…

Das AG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 09.04.2014 zum Aktenzeichen 23 C 3876/13 entschieden, dass…

Mehr Erfahren
06 Juni 2014

LArbG Berlin-Brandenburg:…

Das LArbG Berlin- Brandenburg hat in seinem Urteil vom 11.04.2014 zum Aktenzeichen 17 Sa 2200/13 entschieden,…

Mehr Erfahren
14 Mai 2014

EuGH: Vorratsdatenspeicherung…

Am 08.04.2014 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die europäische Richtlinie zur…

Mehr Erfahren
14 Mai 2014

Landesdatenschutzbeauftragte…

Mehrere Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sahen sich in letzter Zeit…

Mehr Erfahren
04 März 2014

Ordnungswidrigkeitsverfahren…

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI R-P) hat…

Mehr Erfahren