Schon die Angst vor Datenmissbrauch kann einen Schaden darstellen (EuGH Urteil vom 14.12.2023 – C-340/21)

02.01.2024. 13:12

 

Cyberkriminalität: Er­beu­ten Kri­mi­nel­le per­sön­li­che Daten kann nach dem aktuell vorliegenden EuGH Urteil al­lein die Angst vor einem Miss­brauch die­ser In­for­ma­tio­nen einen im­ma­te­ri­el­len Scha­den dar­stel­len. Aus einem un­be­fug­ten Zu­griff könne nicht au­to­ma­tisch auf un­zu­rei­chen­den Schutz ge­schlos­sen wer­den, aber die Be­weis­last liege beim Ver­ant­wort­li­chen.

Ein immaterieller Schaden kann dem EuGH zufolge auch durch die Befürchtung, die Daten könnten missbräuchlich verwendet werden, entstehen. Der Gerichtshof betont allerdings auch unter Verweis auf seine Entscheidung in Sachen Österreichische Post (Urteil vom 04.05.2023 – C-300/21), dass betroffene Personen das Vorliegen eines immateriellen Schadens iSv Art. 82 DS-GVO nachweisen muss.

Unternehmen sollten diese Rechtsprechnung ernst nehmen, denn werden Schutzmaßnahmen getroffen, die ungeeignet oder unzureichend waren und kommt es aufgrunddessen zu einem erfolgreichen unbefugten Zugang, besteht ein Kostenrisiko. Ohne konkrete Maßnahmen zum Beispiel durch die Einführung eines Informationssicherheitsmanagmentsystems (ISMS) wird ein solcher Nachweis schwierig zu erbringen sein.

Bemängeln kann man an dem Urteil, dass keine inhaltlichen Maßstäben zum Vorliegen eines immateriellen Schadens genannt werden.

 

Das könnte Sie auch interessieren

10 Januar 2024

AG Duisburg: Schadensersatz…

AG Duisburg: Schadensersatz wegen Auskunft erst nach 19 Tagen

Mehr Erfahren
10 Januar 2024

ArbG Suhl: Unverschlüsselte…

ArbG Suhl: Unverschlüsselte Mail verstößt gegen die DSGVO​ aber kein Schadenersatz

Mehr Erfahren
21 November 2023

DSGVO: Anspruch auf unentgeltliche…

Ein Patient hat nach Art. 12 Abs. 5, 15 Abs. 1 und 3 DSGVO das Recht, unentgeltlich eine erste Kopie…

Mehr Erfahren
20 März 2023

OLG Hamm: 100 EUR Schmerzensgeld…

OLG Hamm: 100 EUR Schmerzensgeld bei Fehlversand von Gesundheitsdaten

Mehr Erfahren
04 Februar 2022

100 € Schadensersatz…

LG München I: 100 € Schadensersatz für den Einsatz von Google Webfonts

Mehr Erfahren
04 August 2021

Bußgeld wegen des Betriebs…

Bußgeld wegen des Betriebs einer Website mit veralteter Software

Mehr Erfahren