Vertragsmanagement

Auftragsverarbeitung, damit kommt jeder in Berührung

Auftragsverarbeitung, vor der DSGVO noch Auftragsdatenverarbeitung genannt, ist das Outsourcing von Aufgaben. Datenschutzrechtlich wird dies wie eigenes Handeln behandelt, die Verantwortung lässt sich durch das Outsourcing nicht auslagern. Vorteile hat sie aber trotzdem. Aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben sich für die Auftragsverarbeitung besondere Regelungsanforderungen für Unternehmen.

 

Was ist ist bei einer Auftragsverarbeitung datenschutzrechtlich zu beachten?

Eine ordnungsgemäße Auftragsvergaben, hinreichende schriftliche oder elektronische Regelungen und eine substantiierte, regelmäßige Kontrolle der Outsourcing-Dienstleister sind hier vor allem unbedingt sicherzustellen, denn die Bussgelder für Verstöße haben sich deutlich erhöht. Hinzugekommen ist auch die ausdrückliche gemeinsame gesamtschuldnerische Haftung des Auftragsverarbeiters mit dem Verantwortlichen gegenüber den Betroffenen. Dies bringt gerade auch für die Auftragnehmer die ungewohnte Betrachtung auf den Tisch, sind mit der rechtlichen Zulässigkeit der Verarbeitungstätigkeiten des Auftraggebers mehr befassen müssen, als man dies vielleicht vorher getan hat.

 

Wie können wir Sie hierbei unterstützen?

Wir können Sie bei der nicht immer einfachen Abgrenzung zwischen eigener Verantwortlichkeit, Gemeinsamer Verantwortung und Auftragsverarbeitung unterstützen und Ihnen für die jeweilige Verarbeitungssituation abgestimmte Muster zur Verfügung stellen. Auftragsverarbeitungs-Vertragsmuster Ihrer Dienstleister werden gewissenhaft von uns geprüft. Wir können für Sie den Prozess der Auftragskontrolle modellieren und bei der inhaltlichen Prüfung der Antworten der Dienstleister unterstützen. Gerne führen wir auch qualifizierte Datenschutz- oder Informationssicherheits-Managementsysteme Audits Vor-Ort durch.

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